Start Wirtschaft Verbraucherzentrale vs Sony: PlayStation Plus-Streit geht vor Gericht

Verbraucherzentrale vs Sony: PlayStation Plus-Streit geht vor Gericht

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Der Premium-Tarif von PlayStation Plus gewährt den Zugriff auf eine wachsende Spiele-Bibliothek (Abbildung: Sony Interactive)
Der Premium-Tarif von PlayStation Plus gewährt den Zugriff auf eine wachsende Spiele-Bibliothek (Abbildung: Sony Interactive)

Darf Sony Interactive die Preise von PlayStation Plus ohne explizite Zustimmung des Kunden erhöhen? Die Verbraucherzentrale sagt: Nein – und klagt.

„Wir sind berechtigt, den Preis für das Abonnement zu ändern (d. h. zu erhöhen oder zu senken), um die uns entstehenden Kosten für die Bereitstellung des Abonnements zu decken. (…) Wir werden dich mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung per E-Mail darüber informieren. Vor Inkrafttreten der Preisänderung hast du die Möglichkeit zur Kündigung.“

So steht es geschrieben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PlayStation Plus. Der Online-Dienst kostet zwischen 72 und 152 € pro Jahr und ist die Grundvoraussetzung für Online-Multiplayer-Modi, mit Ausnahme von Free2Play-Spielen. Kommt es zu einer Preisänderung (wie zuletzt im September 2023), dann tritt diese bislang automatisch in Kraft: Sony holt keine explizite Zustimmung ein, sondern geht davon aus, dass der Kunde mit der Erhöhung einverstanden ist – sofern er nicht kündigt.

Gegen diese Klausel ist der Verbraucherzentrale Bundesverband unmittelbar im Oktober 2023 vorgegangen. Der zuständigen Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited im niederländischen Hilversum wurde eine Unterlassungserklärung zugestellt.

Der beanstandete Passus findet sich Stand heute unverändert in den AGB von PlayStation Plus. Auf Anfrage von GamesWirtschaft hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigt, dass Sony Interactive keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Deshalb landet der Fall jetzt vor Gericht, denn die Verbraucherschützer haben unmittelbar Klage beim Kammergericht eingereicht. Die erste mündliche Verhandlung soll am 26. September statt finden.

Jenes Kammergericht hat 2023 auch zugunsten der Verbraucherzentrale geurteilt, die gegen vergleichbar einseitige Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify geklagt hatte – erfolgreich. Seit der jüngsten Preiserhöhung im April 2024 müssen Netflix-Nutzer den neuen Tarifen explizit zustimmen – geschieht dies nicht, wird die Mitgliedschaft durch den Streaming-Dienst automatisch gekündigt.

Teil der Sony-Klage ist ein weiterer Passus: Denn in den PlayStation-Plus-Tarifen Essential, Extra und Premium ist der Zugriff auf Spiele-Bibliotheken inklusive. In den AGB räumt sich Sony Interactive das Recht ein, die enthaltenen Games sowie die zugehörigen Online-Funktionen und ‚Vorteile‘ „jederzeit“ und „ohne Vorankündigung“ ändern zu dürfen. Bestimmte Spiele würden „möglicherweise nur zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt“.

Der Kunde hat also keine Möglichkeit, sich gegen eine Änderung des Angebots zu wehren: Wenn das Lieblingsspiel vorwarnungslos aus der Bibliothek verschwindet, bleibt nur die Kündigung.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verbraucherzentralen gegen den PlayStation-Konzern juristisch vorgehen: 2018 ging es zum Beispiel um die aus Sicht der Kläger „kundenfeindliche“ Praxis, wonach PSN-Guthaben nach 24 Monaten automatisch verfällt.


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3 Kommentare

  1. Was für ein Quatsch. Ein Abo darf natürlich sein Angebot ändern. Fast alle Spiele sind nur für bestimmte Zeit in Abonnement. Ist immer so, war immer so. Ob Gamepass, Netflix oder Disney. Wie lächerlich will man sich mit der Klage machen? Und wer klagt so etwas ein🤦

  2. was ich wirklich niemals verstehen werde ist, das Sony und Microsoft ihren Zugang zum online Netzwerk monetarisieren dürfen, während dies auf dem PC nicht der Fall ist. Wenn es runterbricht bezahlt jeder Konsolenspieler zweimal seinen Zugang ins Internet wobei der eine Zugang alles umfasst und der andere konkretisiert nur auf den Zugang des jeweiligen Netzwerks abzielt. Das ist eigentlich das frechste an PS+ und vllt sollte man auch da als Verbraucherschutzzentrale der Meinung sein das diese Art von Monetarisierung nicht rechtens ist.

    • Kannst du gar nicht vergleichen.
      Sony und ms stellen Infrastruktur. die ist Sau teuer.
      auf dem PC gibt es nicht „den PC online spiele Anbieter“ wie bei einer Konsole.
      aufm PC muss der spiele Hersteller bzw der Kunde für Server sorgen.
      ob sie Preise aktuell gerechtfertigt sind ist natürlich ein anderes Thema.
      aber sicher nichts für den Verbraucherschutz. hier wie niemand getäuscht und wo du PS plus brauchst ist es vor Kauf ausgewiesen.

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