Start Politik Altersfreigaben: USK will Lootboxen in Leitkriterien berücksichtigen

Altersfreigaben: USK will Lootboxen in Leitkriterien berücksichtigen

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EA Sports FC 24 ist mit dem grünen USK-12-Siegel ausgestattet - während die FIFA-Vorgänger ohne Einschränkungen freigegeben sind (Abbildungen: EA)
EA Sports FC 24 ist mit dem grünen USK-12-Siegel ausgestattet - während die FIFA-Vorgänger ohne Einschränkungen freigegeben sind (Abbildungen: EA)

Chats, Lootboxen, In-Game-Käufe: Die USK will neue Erkenntnisse mit Blick auf Nutzungsrisiken in ihre Prüfprozesse integrieren.

Bislang sträubt sich die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) dagegen, Lootboxen als das zu bezeichnen, was sie sind – Lootboxen. Stattdessen sind in den Altersfreigaben auf Spiele-Packungen verklausulierte Hinweise wie „In-Game-Käufe + zufällige Objekte“ sowie „Handlungsdruck“ zu finden (Hintergrund).

In der Sitzung am gestrigen Mittwoch hat der USK-Beirat nun beschlossen, die bisherige Spruchpraxis mit Blick auf „Nutzungsrisiken“ zu erweitern und zu optimieren. Dies gilt insbesondere für Risiken, denen Kinder und Jugendliche durch Kauf-Funktionen, Chat-Funktionen und – ja – „Lootboxen“ ausgesetzt sind. Dem USK-Beirat gehören neben Vertretern der Games-Industrie auch Jugendorganisationen, Kirchen, Ministerien und Behörden an.

Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe soll nun prüfen, wie sich die gewonnenen Erkenntnisse in konkrete Kriterien umsetzen lassen. Die Vorschläge sollen bei der nächsten Sitzung im Dezember verabschiedet werden.

Die aktuellen Prüfregeln gelten seit Anfang 2023 und gehen auf die Reform des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 zurück. Seitdem hat fast jedes dritte geprüfte Spiel mit integrierten Online-Funktionen aufgrund der beschriebenen Risiken eine höhere Alterseinstufung erhalten: So ist das Fußballspiel EA Sports FC 24 ab 12 Jahren freigegeben – bis einschließlich FIFA 23 galt für die Sportspiele keine Altersbeschränkung. Praktische Auswirkungen auf Vermarktung und Vertrieb ergeben sich im konkreten Fall allerdings nicht – zumal große Online-Shops die Kriterien auf den Produktseiten nicht ausweisen.

Der Druck war zuletzt gewachsen: So mahnt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) einen besseren Schutz von Minderjährigen vor „manipulativen Designs“ in Games an – bei einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest sind 15 von 16 populären Spiele-Apps glatt durchgefallen, darunter Fortnite, Roblox, Pokémon Go und Candy Crush Saga.

Geschäftsführerin Elisabeth Secker sieht die USK gut aufgestellt, um neue ‚Risikophänomene‘ zu erfassen und in die Praxis einfließen zu lassen: „Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden Risiken wie Lootboxen, Chatfunktionen oder Mechanismen zur Förderung einer exzessiven Mediennutzung im Rahmen des Verfahrens zur gesetzlichen Altersfreigabe erfasst. Neben dem Alterskennzeichen vergibt die USK zur besseren Orientierung für Eltern und pädagogische Fachkräfte auch Zusatzhinweise. Auf Basis der jüngsten Entscheidungen der unabhängigen USK-Gremien, wurden diese erst kürzlich um Hinweise wie ‚Druck zum Vielspielen‘, ‚Erhöhte Kaufanreize‘ oder ‚Erhöhte Kommunikationsrisiken‘ erweitert.“

USK-Beiratsvorsitzender Heico Michael Engelhardt stellt fest, dass sich die USK-Leitkriterien in der Praxis bewährt hätten: „Gerade bei Nutzungsrisiken hat das aktualisierte Jugendschutzgesetz direkte Auswirkungen auf die Alterskennzeichnung. Die Pionierarbeit hinsichtlich möglicher Wirkungsvermutungen, die auf Basis der Erkenntnisse der unabhängigen Jugendschutzsachverständigen bei der USK entstanden ist, soll nun verstärkt in die USK-Leitkriterien einfließen.“